Satzung

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TOURILOX - Verein für Tourismus und Heimatpflege e. V.

*) eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Langen

am 17. Februar 1997 unter der Nummer NZS 677 ,

heute im Vereinsregister des Amtsgerichtes Tostedt, VR 110381.

 

SATZUNG

Neufassung vom 15. Februar 2011

 

§ 1    Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1)    Der Verein führt den Namen TOURILOX - Verein für Tourismus und Heimatpflege e. V.

(2)    Er hat seinen Sitz in der Gemeinde Loxstedt.

(3)    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2    Zweck des Vereins

(1)    Der Verein hat vorrangig den Zweck, touristische Veranstaltungen alleine und in Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Verbänden zu koordinieren und durchzuführen und überregionale Angebote für den Tourismus zu erarbeiten und zu veröffentlichen sowie im Bereich der Gemeinde Loxstedt Kultur- und Heimatpflege zu betreiben.

(2)    Anregungen aus der Bevölkerung zur Verbesserung des Erscheinungsbildes der Gemeinde Loxstedt sollen angenommen, geprüft und ggf. als konkrete Vorschläge an die Gemeindeverwaltung bzw. an den Rat weitergeleitet werden.

(3)    Zur Erreichung des Zweckes kann der Verein geeignete Maßnahmen in eigener Regie durchführen oder andere Träger bei der Erreichung der Ziele unterstützen. Der Verein kann deshalb in überregional tätigen Vereinen Mitglied werden.

(4)    Der Verein wird ständig in geeigneter Weise in der Öffentlichkeit präsent sein; vornehmlich im Internet, auf örtlichen oder überörtlichen Ausstellungen und Messen. Durch sonstige Aktivitäten wird er auf die touristische Attraktivität der Gemeinde Loxstedt aufmerksam machen.

(5)    Der Verein wird von der Gemeindeverwaltung Loxstedt als 'Verein für Tourismus und Heimatpflege' anerkannt.

 

§ 3    Gemeinnützigkeit

(1)    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung.

(2)    Der Verein ist selbstlos tätig, verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3)    Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4)    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(5)    Zuwendungen an andere gemeinnützige Organisationen, die mit dieser Satzung übereinstimmende Ziele verfolgen, können gewährt werden.